// Rehaantrag
So stellen Sie den Rehaantrag
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- Eine familienorientierte Rehabilitation bzw. Kinderheilbehandlung in der Nachsorgeklinik Tannheim wird bei der zuständigen Krankenkasse (Grundlage § 40 Absatz II SGB V) oder dem jeweiligen Rentenversicherungsträger (Grundlage § 15a SGB VI, Flexi-Rentengesetz) gestellt. Die Nachsorgeklinik Tannheim hat mit den Kostenträgern einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V sowie § 21 SGB IX geschlossen.
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- Krankenkasse und Rentenversicherungsträger sind bei Kinderheilbehandlungen gleichrangig zuständig wobei der zuerst angegangene Kostenträger verpflichtet ist den Antrag zu bearbeiten.
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- Für die Antragstellung zur Kostenübernahme bei Ihrem Kostenträger benötigen Sie ein ärztliches Gutachten mit Diagnose und Begründung der Einbeziehung der Familie. Insbesondere sollten psychosoziale Gesichtspunkte herausgearbeitet und Rehabilitationsziele für das kranke Kind und die Familienangehörigen definiert werden. Siehe hierzu auch Stellungnahmen der Fachgesellschaften im Positionspapier.
Krebskranke aus Nordrhein-Westfalen stellen ihren Antrag über die Krankenkasse an die Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung im Lande Nordrhein-Westfalen (ARGE), Herz- und Mukoviszidosepatienten wenden sich an ihre Krankenkasse bzw. den Rentenversicherungsträger.
Die Nachsorgeklinik Tannheim ist von allen Kostenträgern anerkannt und beihilfefähig. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte können sich direkt in Tannheim erkundigen.
Ihre Ansprechpartner
Heike Lehmann
Patientenservice Familienorientierte Rehabilitation
Tel.: 07705 / 920 201
Fax: 07705 / 920 199
heike.lehmann@tannheim.de
Heike Milia
Patientenservice Junge Reha / Junge Erwachsene / REHA27PLUS
Tel.: 07705 / 920 232
Fax: 07705 / 920 199
heike.milia@tannheim.de
» Danke für die Hilfe, die wir in Tannheim erfahren durften. Wir sind von eurer Klinik rundum begeistert. Durch Gespräche, Therapien und Anwendungen sind wir zur Ruhe gekommen, konnten uns als Familie neu finden. Wir konnten seit langem einmal unsere Sorgen vergessen.