// Ihre Reha
Ihr Weg zur Reha
Wir bieten stationäre Nachsorgebehandlungen und AHBs:
für Kinder (0-15 Jahre), Jugendliche (16-21 Jahre), junge Erwachsene (22 bis 26 Jahre) und Erwachsene ab 27 Jahren.
Noch während des Krankenhausaufenthaltes sollten Sie mit dem Psychosozialen Dienst und den behandelnden Ärzten über die Möglichkeit einer Familienorientierten Nachsorge (FOR) sprechen. Dieses Behandlungsmodell ist in der Regel auf Familien mit Kindern im Alter bis 16 Jahre ausgerichtet. Für Jugendliche ab 16 Jahren gibt es die Möglichkeit, an einer Jugendreha, der „Jungen Reha“, teilzunehmen. Weiter steht Betroffenen die Reha für junge Erwachsene (22 bis 26 Jahre) oder die REHA27PLUS (ab 27 Jahren) zur Verfügung.
Stellt der Arzt die Rehabedürftigkeit fest, berät der Psychosoziale Dienst über die am besten geeignete FOR-Klinik sowie den idealen Zeitpunkt für die Rehamaßnahme.
Nicht selten möchten die Familien nach einem langen Aufenthalt in der Klinik erst einmal Zeit in der gewohnten häuslichen Umgebung verbringen und Normalität zurückgewinnen. In dieser Situation kann Ihr Kinderarzt die FOR auch zu einem späteren Zeitpunkt initiieren.
Die FOR dauert vier Wochen.
Sie stellen als Familie den Antrag bei der Rentenversicherung oder der jeweiligen Krankenkasse. Empfehlenswert ist es, die Maßnahme möglichst bereits ein halbes Jahr vor dem Wunschtermin der FOR zu beantragen, damit Sie und ihre Nachsorgeklinik entsprechende Planungssicherheit bekommen.
Neben dem ärztlichen Gutachten mit der Diagnose und der Begründung, weshalb eine FOR benötigt wird, kann Sie der Psychosoziale Dienst oder die Sozialrechtliche Beratungsstelle bei der Begründung und Befürwortung des Antrages entscheidend unterstützen. Beispielsweise psychosoziale Gesichtspunkte herausarbeiten und Rehaziele formulieren wie „Erhalt der Erwerbs- oder Pflegefähigkeit der Eltern“, „Erholung von einer Operation“ oder „Stabilisierung des Gesundheitszustandes“. Im Antrag sollten die gewünschte FOR-Klinik und der anvisierte Zeitraum genannt sein.
Wird der Antrag von Seiten des Kostenträgers abgelehnt, sollte der Antragsteller innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Nur dann erhält er sich die Option, ergänzende Unterlagen nachzureichen und die Reha so doch noch genehmigt zu bekommen. Neben dem Psychosozialen Dienst und/oder der Sozialrechtlichen Beratungsstelle kann Sie auch die ausgesuchte FOR-Klinik beim Widerspruchsverfahren unterstützen.
Sobald die Maßnahme vom Kostenträger genehmigt ist, werden die Familie und die Klinik informiert. Der Kostenträger trägt alle Kosten, die für den Aufenthalt der gesamten Familie anfallen. Berufstätige Eltern, die als Begleitperson mit zur FOR kommen, werden vom Arbeitgeber freigestellt. Sie können beim Kostenträger einen Verdienstausfall geltend machen. Ist der Antrag bewilligt, muss die Familie die Reha innerhalb von sechs Monaten antreten. Das erkrankte Kind sollte gesundheitlich so stabil sein, dass es während der Reha auch von fremden Personen betreut werden kann.
Alle Information zur Kinder- und Jugendreha finden Sie auch als Broschüre in weiteren Sprachen auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.